Sterbefall daheimWerden ältere Familienmitglieder in ihren eigenen vier Wänden gepflegt, werden im Falle des Ablebens oft als Erste nahe Angehörige mit ihrem Tod konfrontiert. Neben dem Schock und der Trauer stellt sich dann die Frage, welches Vorgehen nun das Richtige ist.

Die wichtigste und erste Handlung beim Todesfall in privaten Räumen ist das Hinzuziehen eines Arztes. Das kann der Hausarzt des verstorbenen Menschen sein, aber im Zweifelsfall kann man auch einfach die 112 anrufen. Der eintreffende Arzt untersucht die dahingeschiedene Person und stellt den Totenschein aus. In seltenen Fällen wird sich der Mediziner nicht auf eine natürliche Todesursache festlegen können, zum Beispiel bei Anzeichen von möglicher Gewalteinwirkung. Dann wird die Polizei hinzugeholt. Diese stellt den Körper der oder des Verstorbenen sicher, bzw. beschlagnahmt diesen gegebenenfalls auch gegen den Willen der Angehörigen, um die Todesursache ermitteln zu können.

Diese Untersuchung auf Bescheinigung des Todes durch den Arzt muss selbst bezahlt werden, da mit Eintritt des Todes der Anspruch auf Kostenübernahme von Arztrechnungen durch die Krankenkasse erloschen ist. Die Höhe der anfallenden Kosten richtet sich nach dem Wochentag, der Uhrzeit und der Entfernung zur Wohnung des Verstorbenen. Die Bezahlung kann in der Regel auf Rechnung erfolgen.

Nun können die wichtigsten Angehörigen über den Verlust in Kenntnis gesetzt werden. Gleichzeitig erfolgt der Anruf bei uns als zuständigem Bestatter. Wir kümmern uns sofort um die Abholung des toten Familienmitgliedes und dessen Überführung in die Kühlung der Leichenhalle.

Zeitnah setzen wir uns nun mit den Angehörigen zusammen, um die Entscheidungen über die Art der Bestattung, den Friedhof, die Urne oder den Sarg, die Trauerfloristik und die Trauerfeier zu treffen. Wir berücksichtigen hierbei selbstverständlich eine vorhandene Bestattungsverfügung, eine eventuell abgeschlossene Sterbegeldversicherung oder den mit uns als Bestattungsinstitut abgeschlossenen Vorsorgevertrag. Die getroffenen Vereinbarungen setzen wir als Bestatter um.

Zu diesem Termin bringen die Angehörigen auch den Personalausweis, die Geburtsurkunde und die Krankenkassenkarte der verstorbenen Person mit. War diese verheiratet, benötigen wir auch die Heiratsurkunde, unter Umständen das Scheidungsurteil und bei bereits dahingeschiedenem Ehepartner dessen eigene Sterbeurkunde. Wir übernehmen die Beantragung der Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt in der mit den Angehörigen vereinbarten Stückzahl.

Wir senden nach Eintreffen der Sterbeurkunden den Antrag auf Vorschusszahlung für Witwen und Witwer mit einer Kopie der Sterbeurkunde an die Rentenstelle. Wenn es kein Ehepartner gibt, übernehmen wir gleichfalls die vollständige Abmeldung der Rente von der oder dem Verstorbenen. Auch die Abmeldung bei der Krankenkasse unter Zusendung der Versichertenkarte und einer Kopie der Sterbeurkunde führen wir durch.